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Leerdenker mahnen Drosten ab (Corona)

Ulrich, Mittwoch, 16.12.2020, 15:54 (vor 1837 Tagen) @ tim86

Die Frage ist, sind Kläger und Anwalt wirklich so verblendet sind oder haben sie die Idee der SLAPP Klagen aus den USA übernommen?

Wobei die bei uns nicht ganz so wirksam sein dürften wie in den USA, bekommt doch bei uns der Prozessgewinner(so der Gegner das Geld hat), seine Anwaltskosten zurück. In den USA bleiben im Zivilrecht beide Seiten auf ihren Kosten sitzen.

Der Kläger ist eine GmbH, eine zur Zeit natürlich geschlossene Karaoke-Bar. Bei der dürfte im Zweifelsfall nichts zu holen sein.

Der Anwalt ist übrigens einschlägig bekannt. Er hatte z.B. im November behauptet, den Volksverpetzer verklagt zu haben. Allerdings ist bei denen wohl noch nichts angekommen.


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