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Mord III.Grades (Sonstiges)

Zoon, Sonntag, 31.05.2020, 20:33 (vor 1448 Tagen) @ Ulrich

Das würde in Deutschland ein Gericht nach freier Überzeugung (§ 261 StPO) entscheiden. Beweisregeln für einen Nachweis von Tötungsabsicht gibt es keine. Deshalb ist es durchausmöglich, dass derselbe technische Vorgang von der einen Strafkammer anders bewertet wird als von einer anderen Strafkammer.

Was die Causa Flyod vom Pfannkuchen-Fall am stärksten unterscheiden dürfte, sind die Videoaufnahmen, die ja auch Floyds Flehen, das Knie wegzunehmen, weil er keine Luft mehr bekommt, zeigen. Wenn das einige Meter vom Geschehen entfernt so deutlich zu vernehmen war, wie es vom Handy aufgenommen wurde, wird es schwierig mit der Behauptung, im Eifer des Vorgangs, nicht mitbekommen zu haben, dass das Opfer keine Luft mehr bekommen habe.


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