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Mord III.Grades (Sonstiges)

Ulrich, Samstag, 30.05.2020, 21:02 (vor 1449 Tagen) @ Zoon

Bin kein Jurist: wäre es in Deutschland Totschlag wenn ich jemand wehrlosen 7 Minuten die Luft abdrücke?

Mord ist ein Totschlag, bei dem ein Mordmerkmal verwirklich wird. Die Mordmerkmale sind in § 211 StGB genannt.

Ein deutsches Gericht würde wohl folgende Mordmerkmale in Erwägung ziehen: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs (der Täter hatte seine Hände in der Tasche), sonstige niedrige Beweggründe (Rassismus) und Grausamkeit.

Ich frage mich, ob man in so einem Fall überhaupt eine Tötungsabsicht nachweisen kann?

So etwas ist wenn ich mich richtig erinnere, bereits mehrfach in Deutschland passiert. Die Täter waren aber jeweils keine Polizisten. Ein Beispiel: Ladendiebstahl: "Der schnauft ja noch"


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