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Mord III.Grades (Sonstiges)

Nolte, Samstag, 30.05.2020, 11:53 (vor 1455 Tagen) @ Eisen

Bin auch kein Jurist, aber es ist auch Totschlag, wenn jemand bei einem privaten Streit spontan nach einem Küchenmesser greift und den Anderen absichtlich (also mit Tötungsabsicht) ersticht.

Die Grenzen zwischen Mord und Totschlag sind schon für Juristen in bestimmten Fällen durchaus unklar, für Laien wie uns sowieso. Und unser Rechtssystem und Begrifflichkeiten auf die USA zu übertragen (oder andersrum), lässt noch mehr Raum für Fehldeutungen.

Eine verbreitete Fehleinschätzung ist, dass Totschlag unabsichtlich erfolge. Das wäre aber stattdessen eine Körperverletzung mit Todesfolge. Totschlag erfolgt bewusst, also mit Tötungsabsicht. Für Mord muss dazu noch ein "niedriger Beweggrund" wie Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs oder Habgier dazu kommen und/oder die Tötung besonders heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln begangen werden (§ 211 StGB). Inwiefern welche Kriterien im vorliegenden Fall erfüllt sind, sollte man als Laie dann aber wirklich der Beurteilung durch Fachpersonen überlassen.


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