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Was auch immer kommen mag (Corona)

Ulrich, Samstag, 02.05.2020, 10:27 (vor 2064 Tagen) @ jonam

Wofür wird das Tragen eines Mundschutzes verpflichtend, wenn er - nachgewiesen - nichts bringt?


Das ist auch so eine Mär, die immer erzählt wird. Es gibt keinen Beleg nach evidenz-basierten wissenschaftlichen Standards, dass ein einfacher Mund-Nasen-Schutz einen ausreichenden definierten Schutz vor einer Ansteckung bringt (wobei da jeder Erreger sowie andere Übertragungsmuster/-wahrscheinlichkeiten hat). Da ist einerseits das Wort "definiert" wichtig, weil das dann z.B. in Krankenhäusern geforderte Normen sind für z.B. bestimmte Situationen (z.B. OP) oder Erreger (z.B. TBC). Andererseits ist der Umkehrschluss, dass weil eine definierte Schutzwirkung nicht nachgewiesen ist, gar kein Schutz vorhanden ist, nicht zulässig bzw. im ureigensten Sinn unlogisch.

So ist es.

Masken, die im medizinischen Bereich eingesetzt werden sollen, müssen die Trägerinnen und Träger sicher schützen. Bei den Behelfsmasken sieht es anders aus.

Bei diesen in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln, etc. zu tragenden Masken reicht es aus, wenn diese das statistische Ansteckungsrisiko deutlich reduzieren. Und das funktioniert wohl am besten, wenn die (meist ohne es zu wissen) infektiöse Person die Maske trägt, weil die Menge und die Reichweite der beim Atmen, Reden, Husten, etc. ausgestoßenen Tröpfchen deutlich reduziert wird. Aber auch die Aufnahme solcher Tröpfchen beim Atmen durch die von Infektion bedrohte Person wird verringert. Und im Zusammenspiel ergibt sich nach allem was man lesen kann wohl tatsächlich eine deutliche Reduktion des Infektionsrisikos.


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