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Eine wundersame Frage (Corona)

Foreveralone, Dortmund, Samstag, 02.05.2020, 01:28 (vor 2064 Tagen) @ Smeller

Nein, dafür muss man kein Jurist sein. Wir müssen uns nur die Frage stellen: „welchem Zweck dienen diese Gesetze?“

Hier soll nicht das Leben des Individuum geschützt werden. Wenn Hammwa sich umbringen will, soll er das machen, solange er in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden.


Ganz richtig ist das auch nicht, da einem der freie Wille in dem Moment abgesprochen wird, in dem man sich selbst Leid zufügt. Da landet man dann schneller in einer sozialen Einrichtung, als man gucken kann. Selbstgeißelung und schlimmeres wird nicht als normal angesehen.

Das liegt daran, dass der Staat es nicht zulassen kann, wenn sich Menschen selbst verstümmeln oder umbringen, sofern da ein konkreter bedacht versteht oder diese Person daran gescheitert ist.

Und in gewisser Hinsicht sind gewisse Personen hier nicht mehr zurechnungsfähig.
Das das nicht als normal angesehen wird, ist imo zum Glück auch völlig richtig.

Ebenso greift der Staat ja auch ein, wenn sich im einvernehmen Anhänger zweier Fußballvereine aufm Acker prügeln.


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