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Interview mit dem RKI zum Impfstoff (Corona)

simie, Krefeld, Freitag, 01.05.2020, 22:46 (vor 2183 Tagen) @ HoschUn

Grundrechte werden entweder ausreichend begründet oder eben nicht eingeschränkt. Der Zeitraum ist dafür eigentlich vollkommen irrelevant.


Das ist nur bedingt richtig. Auch der Zeitraum der Einschränkung spielt für die Bewertung eine Rolle.
Das sieht man doch schon in der täglichen Praxis der Grundrechtseinschränkungen, die auf der StPO basieren.
Und natürlich ist dies auch auf die aktuelle Situation übertragbar. Man wird beispielsweise nicht unbegrenzt das Recht auf Bildung und Teilhabe den Kindern und Jugendlichen vorenthalten können.


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