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Bayern startet mit Ausgangsbeschränkungen ab Mitternacht (Corona)

Sascha, Dortmund, Freitag, 20.03.2020, 14:40 (vor 1505 Tagen) @ Voomy

Ich bin leider nicht Jurist genug um zu wissen, ob die Länder dafür wirklich keine rechtliche Handhabe haben. Kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen. In den Seuchenschutz- und Katastrophengesetzen wird es sicher irgendwas schwammiges geben, auf das man sich berufen kann.

Ja, es ist schwammig. Aber die Verfassung ist eben auch der Kern, der Kit der Gesellschaft. Da sollte die Rechtmäßigkeit von einschränkende Maßnahmen der wesentlichen Verfassungsrechte schon sicher sein und nicht nur eventuell möglich.


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