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Bayern startet mit Ausgangsbeschränkungen ab Mitternacht (Corona)

Sascha, Dortmund, Freitag, 20.03.2020, 14:12 (vor 1505 Tagen) @ Ulrich

Das Grundgesetz sieht eine Ausgangssperre wohl gar nicht vor, Grundlage ist nur Paragraph 28 des Infektionsschutzgesetzes:

Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind.

Man kann halt schon darüber diskutieren, ob das ausreicht, dauerhaft die Bewegungsgreiheit nach dem GG auszusetzen.


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