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Kurzarbeitergeld mit Kindern (Corona)

Sascha, Dortmund, Freitag, 20.03.2020, 12:09 (vor 2356 Tagen) @ Suppotter

Die erhöhte Leistungsquote von 67 % gilt für Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist; die Zahl der Kinder ist hingegen ohne Bedeutung.


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