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Ordnungsgelder (Corona)

Ulrich, Freitag, 20.03.2020, 14:05 (vor 2356 Tagen) @ simie

Die Frage ist ja auch ganz einfach, wo man die Grenze zieht. Da aus gutem Grund spazierengehen/joggen noch erlaubt ist, kann es ja sogar risikominimierend sein, dies nicht im städtischen Park, sondern auf Feldwegen zu machen und das Auto zur Anfahrt nach außen zu nutzen.
Ich vermute daher, dass zwar stichprobenartig kontrolliert wird, Bußgeldverfahren jedoch nur in offensichtlichsten Fällen eingeleitet werden.

Es gibt durchaus auch im normalen Leben für Polizeibeamte, etc. Situationen, in denen sie Ermessensentscheidungen treffen. Beispiel ist, wann erteilt man Platzverweise?


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