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Neu auf schwatzgelb.de: Die Marke BVB und der Sprung nach Amerika (BVB)

AdamSmith, ..., Freitag, 02.12.2016, 12:31 (vor 2719 Tagen) @ Sascha

Beim BVB muss der Investor dem Verein die Management-GmbH abkaufen und hätte die Kontrolle. Ob er den Aktionären der KGaA ein Pflichtangebot unterbreiten muss ist die Frage.


Stand jetzt darf der Verein aber nicht einmal 0,1% der Anteile an der Geschäftsführungs GmbH verkaufen.

Klar, das es freiwillige -in dem Sinne, das es keine gesetzliche Notwendigkeit- Beschränkungen in der Satzung gibt, wie das Verkaufsverbot. Die Bayern haben einen ähnlichen Passus in der Satzung. Und ob es gelingt, gegen die notwendigen Satzungsänderungen eine Sperrminorität zu organisieren bin ich skeptisch.


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