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Neu auf schwatzgelb.de: Die Marke BVB und der Sprung nach Amerika (BVB)

AdamSmith, ..., Freitag, 02.12.2016, 12:09 (vor 3306 Tagen) @ Sascha

Ich denke, solange 50+1 oder eine abgeschwächte Variante gilt, dass die KGaA die vorteilhaftere Konstruktion ist, da die notwendige Kontrolle (Geschäftsführung) über die Management-GmbH, die zu 100% in Vereinsbesitz ist geregelt wird und die Aktionäre der KGaA keinen Einfluss auf die Management-GmbH haben. Bei AGs müssen bei Kapitalerhöhungen lediglich die Bestands-Aktionäre abgefunden werden, da ihr relativer Anteil sinkt.

Bei einer AG muss beachtet werden, dass der Anteil des kontrollierenden eV nicht unter 50% sinkt. Das heißt, Bayern und der HSV können nur noch eine begrenzte Zahl an Kapitalerhöhungen vornehmen, dann ist der Weg zur Kapitalerhöhung endgültig geschlossen.

Wobei eine private AG natürlich den Vorteil hat, dass man für den Verein bessere Bewertungsmodelle heranziehen kann. Als börsennotierter Verein ist der aktuelle Kurs der Ausgangspunkt, Abweichungen nach oben muss man sich in den Verkaufsveranstaltungen erarbeiten.

Wenn 50+1 oder dann schwächere Varianten fallen wird es schwieriger, Investoren, die die Bayern übernehmen wollen müssen den Verein und die Bestands-Aktionäre abfinden, das ist ein Prozess.
Beim BVB muss der Investor dem Verein die Management-GmbH abkaufen und hätte die Kontrolle. Ob er den Aktionären der KGaA ein Pflichtangebot unterbreiten muss ist die Frage.


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