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Polizei kontert Kritik der Bayern-Fans - BVB stellt Strafantrag (BVB)

Klopfer ⌂, Dortmund, Mittwoch, 04.03.2026, 09:42 (vor 13 Stunden, 43 Minuten) @ Giog

Die Inkaufnahme einer schweren Verletzung wegen eines versuchten Hausfriedensbruchs? Das halte ich für eine abenteuerliche Einschätzung.

Wenn sich jemand gewaltsam während meiner Anwesenheit versuchen sollte in mein Haus einzudringen und sich durch mahnende Worte nicht abhalten lässt, dann halte ich einen Fausthieb meinerseits in sein Gesicht durchaus für eine angemessene Reaktion.
Wenn dabei die Nase bricht, dann ist das halt sein Pech - er hätte ja auch einfach gehen können.

Mag sein, dass Juristen das anders sehen, aber wer Gewalt auslöst muss einfach mit Gegengewalt rechnen, auch wenn sie am Ende eine Nummer größer ausfällt.

SGG
Klopfer


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