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Polizei kontert Kritik der Bayern-Fans - BVB stellt Strafantrag (BVB)

Klopfer , Dortmund, Dienstag, 03.03.2026, 23:19 (vor 231 Tagen) @ Schnippelbohne

Von daher darf man die Frage stellen, ob Knochenbrüche verhältnismäßige Maßnahmen sind, wenn jemand versucht, sich ohne Eintrittskarte Zutritt zu einer Veranstaltung zu verschaffen.

Die Frage darf man stellen, aber man darf sie durchaus auch mit ja beantworten.
Zumal das Brechen von Knochen ja keine vorsätzliche Aktion war, sondern das Ergebnis einer Eskalation. Die Kartenlosen hätten ja auch jederzeit die Aktion wegen Sinnlosigkeit abbrechen können, aber irgendwie sprach die Gruppendynamik eindeutig dagegen.

SGG
Klopfer


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