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2023 vermutlich über 67.000 Kindeswohlgefährdungen in Deutschland (Politik)

HoschUn, Ort, Sonntag, 08.09.2024, 17:20 (vor 467 Tagen) @ simie

Man kann sie auch als Zeugin befragen.

Also die entsprechende Norm die für Jugendämter gilt sagt Nein dazu:

(1) Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen von diesem nur weitergegeben oder übermittelt werden
1. mit der Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat, oder [...]
5. unter den Voraussetzungen, unter denen eine der in § 203 Absatz 1 oder 4 des Strafgesetzbuchs genannten Personen dazu befugt wäre [...]

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__65.html

Teilzeit-Astrid darf also nur mit den Bullen reden, wenn es um eine geplante Straftat geht oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt. Im Rahmen der Amtshilfe dürfen nur Personendaten abgerufen werden, aber keine Inhalte der Akten.


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