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2023 vermutlich über 67.000 Kindeswohlgefährdungen in Deutschland (Politik)

HoschUn, Ort, Sonntag, 08.09.2024, 15:47 (vor 468 Tagen) @ MarcBVB

Also meines Wissens nach ist es Psychologen, Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen ohne Einwilligung des Klienten nicht erlaubt konkrete Inhalte aus diesen Gesprächen in Akten zu hinterlegen oder ihren Kollegen oder Vorgesetzten zu offenbaren. Das ganze wäre eine Straftat nach §203.

Darüber hinaus ist es die gesetzliche Pflicht von "Teilzeit-Astrid" das Gericht anzurufen, wenn die Eltern "nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken."

Das was du von Teilzeit-Astrid erwartest wäre also ein Gesetzesbruch für dich und deinen Mandanten.


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