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Er ist wieder da (Politik)

spielbeobachtung, Ort, Dienstag, 30.01.2024, 11:13 (vor 745 Tagen) @ pactum Trotmundense

Für ein Einreiseverbot müsste festgestellt werden, dass er die öffentliche Sicherheit gefährdet.
Möglicherweise wäre die Entscheidung anders, wenn er zu einer Demonstration angereist wäre


Du hast aber schon mitbekommen, dass dieses Nazischwein ein Einreiseverbot hat, weil festgestellt wurde, dass die Existenz dieser Kreatur aufgrund seiner Handlungen bereits die öffentliche Sicherheit gefährdet?

Genau das hat doch die Bundespolizei in Passau geprüft und ihn dann einreisen lassen.
Das heißt für mich es gab bislang juristisch kein Einreiseverbot, es wurde nur öffentlich gefordert.


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