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damit dürfte man in Sachsen und Thüringen... (Politik)

Ulrich, Donnerstag, 11.01.2024, 09:49 (vor 706 Tagen) @ Frankonius

Wahlrecht aussetzen, Sonderverwaltung und Entnazifizierung würde auch reichen. Vermutlich lässt das Grundgesetz so was nicht zu.

Wahlrecht aussetzen definitiv nicht. "Entnazifizierung" z.B. im Rahmen eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Was die "Sonderverwaltung" angeht, so gibt es den in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewandten Artikel 37 des Grundgesetzes:

"(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
"


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