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Bla bla (BVB)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 03.08.2022, 13:16 (vor 1493 Tagen) @ markus

Dass gewisse Grundrechte auch ihre Wirkung in Arbeitsverhältnissen haben, bestreite ich ja nicht.

Aber Hooters kann halt trotzdem entscheiden, dass nur süsse junge Frauen einen Job kriegen, weil die sich die Wirkung der Grundrechte eben nicht vollständig auf Private erstreckt, während irgendein Bundesministerium halt so eine Personalpolitik wohl eher nicht durchziehen könnte.


Soweit habe ich das verstanden. Aber sind Informationen zu jedweder Krankheit seiner Spieler wirklich ein berechtigtes Interesse des BVB? Oder haben die Spieler hier ein berechtigteres Interesse wenn sie eben nicht jede kleine Ecke durchleuchtet sehen wollen, die nicht zwangsläufig mit ihrem Leistungssport zusammenhängt?


Naja, es ist ein zeitlich relativ eng befristeter Vertrag, für dessen Erfüllung die körperliche Leistungsfähigkeit und Einsetzbarkeit grundlegend ist. In diesem Fall sprechen wir, so herzlos das klingen mag, über eine Ausfallzeit von 25 % der Vertragslaufzeit.


Trotzdem würde ein solcher Eingriff besonders tief in das Persönlichkeitsrecht hineingehen (Intimbereich) für ein gleichzeitig sehr überschaubares Risiko. Denn derartige Diagnosen sind - Gott sei Dank - eher selten. Beide Aspekte (besonders tiefer Eingriff bei gleichzeitig geringem Risiko) spielen bei der Abwägungsfrage eine Rolle.

Bei der Musterung war es damals überhaupt kein Problem.

Die Untersuchung wird von einem Arzt, bzw. ärztlichen Personal durchgeführt. Und im Zusammenhang mit ärztlicher Untersuchung und der Behandlung ist die Einbeziehung des Intimbereichs kein besonderer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, sondern schlicht und ergreifend Normalität.


Die Untersuchung im Rahmen der Musterung geschieht schon aus einem ganz anderen Zweck. Da geht es im Ernstfall um Leib und Leben und um die Verteidigung des Landes.

Nein. Da ging es um Grundwehrdienst. Und nur um die körperliche Tauglichkeit dazu.


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