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Bla bla (BVB)

Didi, Schweiz, Dienstag, 02.08.2022, 18:54 (vor 1494 Tagen) @ markus

Eine "vollumfängliche Geltung der Grundrechte im Arbeitsrecht" vermag ich daraus aber nicht abzuleiten, insbesondere wenn du ja da noch Spezialgesetze, Betriebsrat-Reglemente etc. nachschiebst.

Am Ende würde man damit ja auch die Privatautonomie komplett aushöhlen. Also mal angenommen, für mein schickes Startup schreibe ich 2 Jobs als Grafiker aus. Der eine verhandelt super und ich habe enormen Zugzwang, also zahle ich ihm 4000 pro Monat. Der andere ist naiv und lässt sich für 2500 anstellen. Faktisch machen beide aber den gleichen Job und dies über mehrere Jahre.

Da wird ja wohl kaum der schlechter Bezahlte nach einigen Jahren vor Gericht ziehen und sich einen höheren Lohn erstreiten können, oder? Ansonsten kannst du Vertragsfreiheit und Privatautonomie im Arbeitsrecht ja komplett begraben.


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