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Bla bla (BVB)

Didi, Schweiz, Mittwoch, 03.08.2022, 09:56 (vor 1493 Tagen) @ DomJay

Ich bin ja kein Jurist, aber ich sehe halt zwei Dimensionen:

1) Im Rahmen der Privatautonomie und Vertragsfreiheit schliessen der BVB und ein Spieler einen Vertrag ab. Grundlage dieses Vertrages ist ein Medizincheck. Wie weit dieser geht, können die beiden Parteien definieren. Das ist der Standard und dazu gehören ja vermutlich MRI-Untersuchungen, Ultraschall usw.

2) Die andere Dimension ist, ob und in welchem Ausmass der BVB als Privater an die Grundrechte gebunden ist, wenn er eine Prüfung des Spielers durchführt und inwieweit sich der Spieler dann auf das Grundrecht der Privatsphäre beziehen kann. Und da gibt es ja sicher Graubereiche und es scheint klar, dass ihn der BVB nicht 4 Wochen in eine Höhenkammer sperren kann, um ihn durchzuchecken.

Aber sofern der BVB da Kriterien definiert, die dem Spieler nicht passen, kommt aus meiner Sicht dann halt einfach kein Vertrag zustande. Aber dass ein Spieler mit Verweis auf die Grundrechte eine ausgedehnte Kontrolle verweigern und dann trotzdem unterschreiben darf, ist ja nicht realistisch, oder?

Kann sich aber gerne einer der Juristen hier noch äussern.


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