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Bla bla (BVB)

markus, Dienstag, 02.08.2022, 17:43 (vor 1494 Tagen) @ Didi

Was hat das mit Grundrechten zu tun, wenn ein Fussballverein für einen Vertragsabschluss eine ausführliche medizinische Kontrolle durch einen durch ihn beauftragten Arzt verlangt?

Grundrechte gelten zwischen Privaten und dem Staat und dessen Vertretern, so habe ich das jedenfalls im Rahmen meiner paar Credits im öffentlichen Recht gelernt.

Grundrechte gelten vollumfänglich auch für Arbeitnehmer im Betrieb. Eingriffe in Grundrechte im Betrieb müssen genauso dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz standhalten wie in der Öffentlichkeit. Schau mal hier:

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/grundrechte

Mehr noch. Der Arbeitgeber (und auch der Betriebsrat, falls einer besteht) hat sogar die Aufgabe, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schützen und zu fördern (§ 75 Abs. 2 BetrVG).


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