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Bla bla (BVB)

Didi, Schweiz, Dienstag, 02.08.2022, 18:04 (vor 1494 Tagen) @ markus
bearbeitet von Didi, Dienstag, 02.08.2022, 18:10

Aber bspw. die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist faktisch ja nicht durchgesetzt.

Oder wenn ein Unternehmen definiert, dass seine Firmensprache Deutsch ist und folglich auf Deutsch kommuniziert wird, dann kann ein Arbeitnehmer ja wohl kaum unter Verweis auf Grundrechte (Sprachenfreiheit) einfordern, dass er seine Korrespondenz auf Französisch oder Englisch durchführen kann.

Oder wenn ich jetzt unbedingt Bock habe, einen alten Hasen einzustellen als Mediensprecher, dann wird der Jüngere, der beim Bewerbungsprozess unterliegt, wohl kaum rechtlich seine Stelle einklagen können, weil ich ihn wegen seines Alters diskriminiert habe.


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