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Bla bla (BVB)

markus, Dienstag, 02.08.2022, 17:24 (vor 1494 Tagen) @ Didi


Und wenn ich für mein Startup nur Arbeitnehmer einstelle, die bereit sind, das für 20% unter dem Marktlohn zu tun, dann ist das halt auch Vertragsfreiheit.

Aber auch nur wenn:

- Der Lohn nicht unter dem Mindestlohn liegt (MiLoG).
- keine Tarifbindung nach dem TVG besteht, oder das Unternehmen vielleicht sogar nach Tarif zahlen muss (Stichwort Pflegebranche).
- Es keinen Betriebsrat gibt, der im Rahmen seiner Mitbestimmung und unter Beachtung des Tarifvorbehalts ein Entlohnungssystem erzwingt.
- Du nicht befristet oder teilzeitbeschäftigt bist (dann steht dir nach dem TzBfG das gleiche zu wie ein vergleichbarer unbefristeter oder Vollzeit-Beschäftigter).
- Das nicht diskriminierend ist (AGG).
- Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten wird (alle bekommen das gleiche, nur Ließchen Müller nicht).

Es gibt genügend Hebel, die man ansetzen kann. Zur Not einen Betriebsrat gründen.


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