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Bla bla (BVB)

markus, Dienstag, 02.08.2022, 18:50 (vor 1493 Tagen) @ MarcBVB

Der BVB wird das sicherlich versichert haben

Dann sind wohl auch die Versicherungsbedingungen relevant, die ja auch nicht unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen dürfen. Und davon unabhängig: Nimmt man eine Versicherung, die nur dann zahlen würde, wenn man vorher besonders ehrabschneidend die Klöten aller seiner Angestellten abgetastet hat (wer würde soetwas abschließen?), oder nimmt man eine, die quasi „ohne Gesundheitsfragen“ zahlt? Wahrscheinlich ist einfach nur der Zeitpunkt der Diagnose relevant, der nach Versicherungsbeginn liegen muss.

Bleibt dann noch die Ablösesumme, die man im schlimmsten Fall für „nichts“ bezahlt hat. Aber hier kann man entgegenhalten, dass kein Verein dazu verpflichtet ist, einen Spieler aus einem Vertrag herauszukaufen. Man kann die Vertragslaufzeiten auch respektieren und das Ende der Vertragslaufzeit abwarten, oder alternativ andere ablösefreie Spieler vertraglich binden. Wenn man meint, Ablösesummen zahlen zu wollen, um einen besonders begehrten Spieler früher zu bekommen, sollte man sämtliche Risiken mit einpreisen.


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