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Bla bla (BVB)

markus, Dienstag, 02.08.2022, 18:26 (vor 1494 Tagen) @ Didi

Aber bspw. die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist faktisch ja nicht durchgesetzt.

Kann man aber ggf. durchsetzen. Dafür gibt es das Entgelttransparenzgesetz. https://de.wikipedia.org/wiki/Entgelttransparenzgesetz

Und wenn du als Betriebsrat ein Entgeltsystem erzwingst, kommt es ohnehin nur noch rein auf die Tätigkeit an, nicht aufs Geschlecht. Das ist natürlich schwieriger, je komplexer die Tätigkeit wird, aber alles nicht unmöglich. Gute Arbeitsrechtsanwälte können helfen.


Oder wenn ein Unternehmen definiert, dass seine Firmensprache Deutsch ist und folglich auf Deutsch kommuniziert wird, dann kann ein Arbeitnehmer ja wohl kaum unter Verweis auf Grundrechte (Sprachenfreiheit) einfordern, dass er seine Korrespondenz auf Französisch oder Englisch durchführen kann.

Oder wenn ich jetzt unbedingt Bock habe, einen alten Hasen einzustellen als Mediensprecher, dann wird der Jüngere, der beim Bewerbungsprozess unterliegt, wohl kaum rechtlich seine Stelle einklagen können, weil ich ihn wegen seines Alters diskriminiert habe.

Du darfst den qualifizierteren Bewerber nehmen. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du wegen des Alters nicht eingestellt worden bist, kommt ggf. eine Entschädigung in Betracht. https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html
Am einfachsten ist es, wenn gleich in der Stellenausschreibung Indizien dafür vorhanden sind („suchen junge, männliche Mitarbeiter“)


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