Bla bla (BVB)
Eine "vollumfängliche Geltung der Grundrechte im Arbeitsrecht" vermag ich daraus aber nicht abzuleiten, insbesondere wenn du ja da noch Spezialgesetze, Betriebsrat-Reglemente etc. nachschiebst.
Ich glaube, du hast eine etwas falsche Vorstellung von Grundrechten. Das Grundgesetz gilt in Deutschland für alle Menschen und das überall, also auch in Betrieben. Allerdings werden Grundrechte nicht schrankenlos gewährleistet. In Grundrechte kann eingegriffen werden, insb. wenn mehrere Grundrechte miteinander kollidieren. Das gilt in der Öffentlichkeit (Stichwort: Coronabeschränkungen) genauso wie in Betrieben. Auch der Arbeitgeber hat Grundrechte. So kann es z.B. zulässig sein, Überwachungskameras zu installieren, um hochwertige Ware zu schützen. In dem Fall kann ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers einen Eingriff in das Grundrecht des Arbeitnehmers rechtfertigen. Prüfungsmaßstab ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. In Kurzform: Es muss ein legitimer Zweck verfolgt werden. Und der Eingriff muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Videokameras können u.U. zulässig sein, wenn Mitarbeiter nicht permanent gefilmt werden. Ein- und Ausgänge sind schon eher möglich. Sozialräume sind komplett tabu.
Ich bin selbst im BR und habe ständig damit zu tun. Daher ist das für mich ein lediges Thema. Als man bei uns die Handys am Arbeitsplatz verbieten wollte, haben wir auf die Persönlichkeitsrechte als Teil der Grundrechte hingewiesen und gesagt, dass das mit diesem Verbot so einfach gar nicht geht. Die uneinsichtige Antwort war: „was Persönlichkeitsrechte? So ein Blödsinn“. Alles klar. Anwalt eingeschaltet, der das denen noch einmal genauer erklärt hat und der unsere Rechte durchgesetzt hat.
Am Ende würde man damit ja auch die Privatautonomie komplett aushöhlen. Also mal angenommen, für mein schickes Startup schreibe ich 2 Jobs als Grafiker aus. Der eine verhandelt super und ich habe enormen Zugzwang, also zahle ich ihm 4000 pro Monat. Der andere ist naiv und lässt sich für 2500 anstellen. Faktisch machen beide aber den gleichen Job und dies über mehrere Jahre.Da wird ja wohl kaum der schlechter Bezahlte nach einigen Jahren vor Gericht ziehen und sich einen höheren Lohn erstreiten können, oder? Ansonsten kannst du Vertragsfreiheit und Privatautonomie im Arbeitsrecht ja komplett begraben.
Meine Beispiele sollten ja nur aufzeigen, dass es fast nie selbst ausgehandelte Gehälter gibt. Meistens ist das irgendwo geregelt. Vielleicht bei hochbezahlten ITlern. Aber auch da ist dein Beispiel eher Theorie. In der Regel kennen die Leute doch die Summen, die man am Markt herausholen kann. Ansonsten sprechen sie miteinander und dann geht der mit 2.500 Euro zu seinem Chef und sagt „entweder bekomme ich ab sofort auch 4.000 Euro oder ich kündige“. Und wenn der Chef den Mitarbeiter behalten möchte, gibt er ihm die Kohle.
Es ist auch gar nicht sinnvoll, als Arbeitgeber schlechtes Verhandlungsgeschick einzelner Mitarbeiter auszunutzen, wenn sie genauso gut arbeiten. Es ist wie beim FC Bayern: Du brauchst ein gesundes Gehaltsgefüge. Wenn einer von vier Weltstars 20 Millionen bekommt, dauert es nicht lange, bis die anderen drei an der Tür klopfen.
Antworten auf diesen Eintrag:
- Bla bla - markus, 02.08.2022, 21:11
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- BVB-Newsthread vom 02.08.2022 -
Redaktion schwatzgelb.de,
02.08.2022, 07:09
- Krebsarzt sieht "Versäumnis" des BVB bei Haller -
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SpielDesJahrhunderts,
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