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Angeblicher Soldat nach Drohungen gegen den Staat festgenommen (Corona)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Samstag, 01.01.2022, 11:42 (vor 1452 Tagen) @ Thomas

Ich würde davon ausgehen das die Leute überführt sind und die Sachlage klar ist. Leute mit Umsturzfantasien sind mir suspekt.
Wie soll man mit solchen Leuten den sonst verfahren?


Nun ja, unabhängig davon, dass Rechtsanwälte an der Version nichts verdienen würden, bleibt ja die Untersuchungshaft. 6 Monate, ich denke aufgrund der vorliegenden Vorwürfe würde sich das bis 1 Jahr ziehen können. Und in der Zeit kann man dann in Ruhe überlegen, obs für §81 StGB nur 10 Jahre oder bis zu lebenslänglich gibt.

Du magst ja eventuell erstmal überlegen, ob das überhaupt unter 81 StGB zu subsumieren ist.

Wahrscheinlich bleibt nämlich nur die Nötigung von Verfassungsorganen, für die es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eben keine U-Haft gibt, § 112 II StPO.

Und natürlich bekomme ich auch bei nem Schnellverfahren Geld. Da steigt mein Stundensatz dann halt schnell an.


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