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Interview mit Christian Drosten im (Corona)

markus, Freitag, 31.12.2021, 17:04 (vor 1453 Tagen) @ CLM

Vor allem an einem Eingang zu einem viel frequentierten Laden, wo der Kontrolleur pro Stunde zig Ausweise anschaut und vermutlich nicht mehr weiß, wer du bist, wenn du den Laden wieder verlässt. Was soll denn mit der Info Name und Geburtsdatum geschehen?

Auch wenn die Daten nicht gespeichert werden, sondern nur vorgezeigt werden müssen, handelt es sich bei der Nachweispflicht trotzdem auch um einen Eingriff in Grundrechte. Zumal der Impfstatus sogar zu den Gesundheitsdaten gehört und damit in die besondere Kategorie von personenbezogenen Daten fällt. Eine solche Pflicht ist zwar zulässig, wenn diese verhältnismäßig ist, führt dann aber trotzdem dazu, dass ein Teil der Kunden wegbleibt, oder die Anzahl der Besuche reduziert, damit dies zumindest nicht so häufig vorkommt.


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