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Ablehnung (BVB)

Goalgetter1990, Dienstag, 05.10.2021, 23:37 (vor 1855 Tagen) @ Dortmunder Jung
bearbeitet von Goalgetter1990, Dienstag, 05.10.2021, 23:49

> Für alle offensichtlich Nicht-Geimpften im Forum, die etwas von "es darf keine Bestrafung für Nicht-Geimpfte" erzählen:


Der primäre Grund für 2G sollte nicht Bestrafung sein, sondern die Verringerung des Risikos für alle Zuschauer. Ein kleines Restrisiko sich zu infizieren gibt es auch bei Geimpften, wenn auch sehr viel geringer. Bei Schwangeren und Kindern, die keine oder erst kurz Gelegenheit zum Impfen hatten, ist das Risiko natürlich noch viel höher. Im Stadion sind 67.000 Zuschauer für 2-3 Stunden auf engem Raum. Wenn ich die durchschnittliche Impfquote in Deutschland zu Grunde lege, sind davon ein Drittel nicht geimpft (35,3%).

Ich bin enttäuscht von der BVB-Führung. Letztendlich ist es deren Entscheidung auf 3G zu gehen. Auch wenn es rechtlich erlaubt ist, muss man es nicht tun. Der Verein schwafelt so oft von gesellschaftlicher Verantwortung. Das ist für mich ein Zeichen dagegen.

Da finde ich die Äußerungen von Kloppo hingegen super. Kann man leicht im Kicker finden oder ergooglen.

Zuerst einmal: Ich behaupte, wir haben im Forum eine weit überdurchschnittliche Impfquote unter den regelmäßigen Diskutanten. "Offensichtlich nicht-Geimpfte" habe ich in den letzten 6 Monaten vielleicht - wenn überhaupt - eine Hand voll gelesen, auch bei denen, die 3G als geeignetes Konzept sehen.

Ich gehe schwer davon aus, dass es im Stadion eine deutlich höhere Impfquote als die 65% geben wird. Ich verstehe - wie ich ja bereits ausgeführt habe - nur bedingt, warum so getan wird, dass ein Schnelltest überhaupt keine Sicherheit bietet. Klar, Schnelltests decken nicht alle Infektionen auf, aber wenn diese mit entsprechenden medizinischen Standards durchgeführt werden, können diese sehr gut insbesondere potenzielle Super-Spreader aufdecken. Dass man die Tests gründlich kontrollieren muss, versteht sich von selbst.

Das Land NRW sagt klar, dass 3G in der Risikoabwägung - insbesondere unter freiem Himmel - bei den Sitzplätzen annehmbar ist. Dass der Verein hier nicht die regulatorische Instanz sein kann, die in der pandemischen Risikoabwägung dem widerspricht, ist doch nur logisch.


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