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Schmarrn (Corona)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 24.08.2021, 07:47 (vor 1854 Tagen) @ Reviewer

Das ist ja alles herzallerliebst. Aber es hat mit der Realität so viel zu tun, wie Kanzlei-Jets, geschlossene Restaurants in Bordeaux und die komischen mit Erstliga-Fußball.

Richtigerweise bewegen wir uns im Bereich von Art. 3 I GG. Der Staat darf also weder direkt noch indirekt wesentlich Gleiche ungleich behandeln.

Und nun subsumieren wir mal:

Gruppe A - Geimpft:

Ja, es gibt Impfdurchbrüche, aber trotzdem stecken sich Geimpfte deutlich seltener an und sie erkranken auch nicht schwer. Bei Ungeimpften ist das anders.

Grund für die Ungleichbehandlung liegt vor.

Damit haben wir dann gerade keine Verletzung von Art. 3 I GG.

q.e.d.


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