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Rechte/Pflichten (Corona)

simie, Krefeld, Donnerstag, 19.08.2021, 16:08 (vor 983 Tagen) @ Knorpelohr

Und was heißt "eine zusätzliche Pflicht" aufdrücken? Es ein Pieks! Es gibt z.b. auch eine Pflicht zur Masernschutzimpfung für Kinder.....

Nein. Eine solche Pflicht gibt es nicht. Die "Masernimpfpflicht" musste man durch die Hintertür regeln. Das heißt einfach, dass es streng genommen keine Impfpflicht gibt, jedoch ein Betretungsverbot für Ungeimpfte. Welches bei Schulen jedoch gar nicht vollstreckt werden kann, da die Schulpflicht das Betretungsverbot ausschließt. Hier gibt es dann die Möglichkeit eines Bußgeldverfahrens gegen die Eltern.


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