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Der hässliche Ork hat Recht :) (BVB)

Cthulhu, Essen, Donnerstag, 15.04.2021, 11:00 (vor 1106 Tagen) @ Hässlicher_Ork

Ein Vergehen liegt vor, wenn:
• ein Spieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrössert.

Ein Vergehen liegt auch vor, wenn der Ball in einer der obigen Situationen direkt vom Kopf oder Körper (einschliesslich des Fusses) eines Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers springt.

Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, kein Vergehen vor:
• Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschliesslich des Fusses) des Spielers an dessen Hand/Arm.
• Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschliesslich des Fusses) eines Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spieler


Meines Erachtens bezieht sich das "Abgesehen von den genannten Vergehen" auf die ganz oben gelisteten Vergehen, die den Passus "seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrössert" beinhalten.

Ich stehe aber vielleicht auch gerade voll auf dem Schlauch! :)

Ich habe mir die englische Regel noch mal durchgelesen, da heißt es ja auch "Except for the above offences, it is not an offence if the ball touches a
player’s hand/arm:" was quasi genau deine Übersetzung ist, da stand ich etwas auf dem Schlauch, dementsprechend ist die Entscheidung aufgrund der potentiell unnatürlichen Vergrößerung der Körperfläche wohl nicht falsch - jetzt wäre die Frage, ob das, was Can dort macht eine natürliche Bewegung ist.

Was ich auf jeden Fall feststelle ist, dass ich bei der Entscheidung von gestern keinen großen Skandal sehen kann, anders als beim Hinspiel, da war es einfach nur eine unfassbare Frechheit was der Schiedsrichter da getan hat und da darf man, meiner Meinung nach, auch nachfragen, wie so die Eingänge auf dem Konto des Schiedsrichters aussehen.


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