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Gerade auf WDR2 (BVB)

Cthulhu, Essen, Donnerstag, 15.04.2021, 09:46 (vor 1107 Tagen) @ Hässlicher_Ork

Die englische Originalfassung sagt:

Except for the above offences, it is not an offence if the ball touches a
player’s hand/arm:

• directly from the player’s own head or body (including the foot)

Das finde ich schon relativ eindeutig und dementsprechend eine Fehlentscheidung.


Das Kriterium des Anköpfens ist für das Handspiel relevant, mit Ausnahme der weiter oben beschriebenen Handvergehen. Dort findet sich der Körpervergrösserungspassus.

Eben nicht, der Passus der weiter unten im Thread zitiert wurde ist folgender:

The above offences apply even if the ball touches a player’s hand/arm
directly from the head or body (including the foot) of another player who is
close.

Das ist aber nicht relevant in diesem Fall, im Regelwerk steht explizit, dass es kein Handspiel ist, wenn es vom Körper oder Kopf des Spielers selbst kommt.


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