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Gerade auf WDR2 (BVB)

Ricola1, Ort, Donnerstag, 15.04.2021, 10:28 (vor 1079 Tagen) @ Hässlicher_Ork

Ein Vergehen liegt vor, wenn:
• ein Spieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrössert.

Ein Vergehen liegt auch vor, wenn der Ball in einer der obigen Situationen direkt vom Kopf oder Körper (einschliesslich des Fusses) eines Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spielers springt.

Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, kein Vergehen vor:
• Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschliesslich des Fusses) des Spielers an dessen Hand/Arm.
• Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschliesslich des Fusses) eines Spielers an die Hand/den Arm eines anderen, nahestehenden Spieler


Meines Erachtens bezieht sich das "Abgesehen von den genannten Vergehen" auf die ganz oben gelisteten Vergehen, die den Passus "seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrössert" beinhalten.

Ich stehe aber vielleicht auch gerade voll auf dem Schlauch! :)

Du stehst nicht auf dem Schlauch. Leute vom Fach, hier also zum Beispiel Collinas Erben, aber auch bei ESPN, haben sich inzwischen dazu geäußert. Das Problem "hier" (nicht im Forum, sondern allgemein) ist, dass die Regelverfasser wie so oft die Intention der Regel nicht dazu schreiben. Die ergibt sich aus dem gesamten Kontext. Niemand will, dass ein solches Handspiel nicht als Hand geahndet wird. Es geht um Situationen im Kopfballduell, wenn also etwa der Abwehrspieler ersichtlich (hier geht es darum, den zu schützen) genau gar nichts an solchen Abprallern verhindern kann. Die Intention hier liegt komplett auf der Hand - "unnatürliche Handbewegung" in Regel 1 ist die Oberregel, "abgesehen" davon tritt dann Regel 2 in Kraft, um die anderen Fälle zu klären.

Ob die Regel gut formuliert ist, ob die Intention die Richtige ist, sei alles dahingestellt. Ich bin z.B. dafür, Elfmeter und die Kontaktdiskussionen weitgehend abzuschaffen. Aber hier wird eindeutig dem Schiedsrichter Interpretationsspielraum willentlich eingeräumt. Dem geht er nach und interpretiert das als unnatürliche Handbewegung. Wenn der Rechtsentwickler dem Schiri Interpretationsspielraum einräumt oder ihn dazu verpflichtet, dann muss er sogar interpretieren, also subjektiv deuten. Nach seinem besten Wissen und Gewissen. Und das sollte auch mal respektiert werden.


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