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Gerade auf WDR2 (BVB)

Hässlicher_Ork, Donnerstag, 15.04.2021, 09:43 (vor 1079 Tagen) @ Cthulhu
bearbeitet von Hässlicher_Ork, Donnerstag, 15.04.2021, 09:47

Die englische Originalfassung sagt:

Except for the above offences, it is not an offence if the ball touches a
player’s hand/arm:

• directly from the player’s own head or body (including the foot)

Das finde ich schon relativ eindeutig und dementsprechend eine Fehlentscheidung.

Das Kriterium des Anköpfens ist für das Handspiel relevant, mit Ausnahme der weiter oben beschriebenen Handvergehen. Dort findet sich der Körpervergrösserungspassus.

In der deutschen Version ist es meines Erachtens gut übersetzt.

Ein Vergehen liegt vor, wenn
• [...]
• ein Spieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrössert
• [...]

Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, kein Vergehen vor:
• Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschliesslich des Fusses) des Spielers an dessen Hand/Arm.


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