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Noch die deutsche Fassung der Handspielregeln (BVB)

Hässlicher_Ork, Donnerstag, 15.04.2021, 07:46 (vor 1105 Tagen) @ badevil
bearbeitet von Hässlicher_Ork, Donnerstag, 15.04.2021, 08:05

Ein Vergehen liegt vor, wenn
• [...]
• ein Spieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrössert
• [...]

Abgesehen von den genannten Vergehen liegt in folgenden Situationen, in denen der Ball an die Hand/den Arm eines Spielers springt, kein Vergehen vor:
• Der Ball springt direkt vom Kopf oder Körper (einschliesslich des Fusses) des Spielers an dessen Hand/Arm.

In der deutschen Fassung ist es entsprechend übersetzt: Der fett gedruckte Teil schliesst die bereits genannten Handspiele aus, u.a. die Körperflächenvergrösserung.

Ich finde die Vergrösserung des Körpers durch die Armhaltung bei Can relativ unstrittig. Es ist unnötig so den Arm auszufahren und kann meines Erachtens als "unnatürlich" bezeichnet werden (die Grundsatzdiskussion vernachlässige ich hier bewusst, dass es sehr wohl natürlich ist, mit abgespreizten Armen zu springen). Das Anköpfen spielt (leider) eine untergeordnete, sekundäre Rolle, mindestens wenn ich das Regelbuch richtig verstehe. Somit sehe ich keine klare Fehlentscheidung, die einen Eingriff durch den VAR rechtfertigen würde.

Es war einfach Pech, respektive muss Can seine Arme besser in den Griff kriegen, da es nicht der erste, komplett unnötige Handelfmeter ist, den er verursacht.


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