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Ein offenes Parlament für eine offene Gesellschaft (Corona)

Will Kane, Biosphärenreservat Bliesgau, Freitag, 20.11.2020, 19:47 (vor 1863 Tagen) @ pactum Trotmundense

Ursprünglich war es eigentlich mal gedacht, dass man sich in dem Gebäude als Bürger komplett frei bewegen darf, ganz ohne Kontrollen. Einzig der Zugang zu den Sitzungssälen, der Verwaltung und den Fraktionsräumlichkeiten sollten beschränkt sein. Man träumte davon, dass das Gebäude für die Bevölkerung so frei zugänglich sein kann wie jedes x-beliebige Rathaus. Es überwog dann aber doch die Angst vor möglichen Anschlägen im zunehmend aufkommenden internationalen Terrorismus.

Historisch gesehen dienten (und dienen) die verfassungsmäßig verbrieften Rechte zum Eigenschutz des Parlaments als gesetzgebendem und die Regierung kontrollierendem Organ der Unterbindung von Übergriffen der Exekutive (Regierung). Dies war bereits in der Verfassung des Kaiserreichs festgeschrieben. In diesem Zusammenhang ist u.a. auch die Immunität des einzelnen Abgeordneten zu sehen.

Ganz zu Beginn der Weimarer Republik kam dann der Schutz vor gewalttätigen Erstürmungen/Besetzungen durch organisierte oder unorganisierte Gruppen und Einzelpersonen hinzu. Daher z.B. die ‚Bannmeile’.

Hinzugekommen ist in der Bundesrepublik das Recht auf Eigenschutz des Bundesverfassungsgerichts als höchstem Verfassungsorgan der Judikative.


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