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Infektionsschutzgesetz (Corona)

Ulrich, Mittwoch, 18.11.2020, 18:32 (vor 1865 Tagen) @ simie

Dazu mal ein passender Kommentar aus der FR, der dieses Gesetz durchaus kritisch sieht und dies auch begründet:


fr.de/meinung/kommentare/infektionsschutzgesetz-reform-corona-pandemie-gefahr-autoritaere-demokratie-90104464.html

Man sollte sich nicht von der teils hysterischen Stimmung auf der Straße anstecken lassen. Im Gesetz ist wie im Artikel erwähnt festgeschrieben, dass die dort enthaltenen Regelungen an die Feststellung der epidemischen Notlage gekoppelt sind. Und diese Feststellung muss vom Bundestag getroffen werden. Was aber nicht erwähnt wird, ist dass dieses Gesetz nur den rechtlichen Rahmen bildet. Die Entscheidungskompetenz in der Pandemiebekämpfung liegt bei den Bundesländern. Und die verhängen jeweils die konkreten Maßnahmen. Würde man hier dem Bundestag bei diesen Einzelmaßnahmen ein Entscheidungsrecht zubilligen, dann könnte dies vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden.

Aktuell erleben wir weltweit die schlimmste Pandemie der letzten hundert Jahre. Und wir haben in anderen europäischen Staaten gesehen, dass man der Welle teils nur mit sehr rigiden Maßnahmen Herr werden kann. Mit deutlich rigideren, als sie bisher in Deutschland notwendig waren.

Das einzige, was ich wirklich kritisiere ist, dass dieses Gesetz viel zu spät auf den Weg gebracht wurde. Dies dürfte daran liegen, dass auch weite Teile der Politik im Sommer geglaubt hatten, wir seien "durch".


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