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Infektionsschutzgesetz (Corona)

Voomy, Berlin, Mittwoch, 18.11.2020, 18:47 (vor 1999 Tagen) @ BoisII

Generell bin ich auch kein Freund von der STrategie der letzten Jahre, dass man erst einmal Gesetze beschließt und dann abwartet, welche Teile davon durch das Bundesverfassungsgericht gekippt werden. Das war ja zuletzt häufig der Fall.

Den Vergleich mit der EU-Ebene würde ich aber nicht mitgehen. Es gibt begründete EIlanträge beim Bundesverfassungsgericht und man wird sich mit Sicherheit, sofern Klage, sehr schnell mit dem Infektionsschutzgesetz beschäftigen, weil es imminente Auswirkungen hat. Und da ist das Verfassungsgericht in der Regel relativ verlässlich.


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