schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Infektionsschutzgesetz (Corona)

BoisII, Mittwoch, 18.11.2020, 18:59 (vor 1865 Tagen) @ Voomy

Ich weiß nicht, wie schnell sich das Verfassungsgericht mit entsprechenden Eilanträgen befassen würde. Ehrlich gesagt, weiß ich auch nicht, wie schnell man das überhaupt abschließend entscheiden könnte. Das ist ja schon ein sehr komplexes Themenfeld. Ggf. läuft es dann auch darauf hinaus, dass der Eilantrag nicht erfolgreich ist, aber viel später doch noch Artikel in der endgültigen Entscheidung beanstandet werden.

Das Zusammenspiel zwischen Verfassungsgericht und Parlament ist ja eh kompliziert, wie von dir geschildert. Eigentlich will man nicht, dass das Verfassungsgericht Gesetze macht, aber häufig lassen die Gesetze so viel Spielraum, dass es doch darauf hinausläuft. Geschichten wie das Wahlgesetz haben hierbei sicherlich auch nicht für zusätzliches Vertrauen geführt. In diesem Kontext stelle ich mir die Frage, ob die Exekutive nicht einfach weiterhin mit Verordnungen regieren könnte, selbst wenn das Verfassungsgericht Teile des neuen Gesetzes kassieren würde. Dann müsste ja der Zustand von vor dem Gesetz gelten.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1517914 Einträge in 16309 Threads, 14351 registrierte Benutzer Forumszeit: 28.12.2025, 04:22
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln