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Da sind wir wieder beim Thema (Corona)

Thomas, Dortmund, Montag, 16.11.2020, 18:01 (vor 1867 Tagen) @ Eisen

Da gegen beide Rechstastlickeitsverfahren laufen sollten eigentlich beide von der Abstimmung ausgeschlossen werden...

jein und jetzt wirds "witzig"

Ob das Verfahren gleichzeitig gegen mehrere Mitgliedstaaten, also Polen und Ungarn, eingeleitet werden könnte, ist wegen des Wortlauts der Vorschrift ("Verletzung durch einen Mitgliedstaat") unklar. Es wäre aber möglich, den Begriff "einen" generisch zu verstehen und ein Verfahren gegen mehrere Staaten, die den gleichen Wert verletzten, anzustrengen.

https://www.zeit.de/politik/ausland/2017-09/ungarn-eu-recht-viktor-orban-affront/seite-2


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