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„Öffnungsdiskussionsorgien“ - Merkel kritisiert Bundesländer scharf (Corona)

BoisII, Montag, 20.04.2020, 11:58 (vor 2075 Tagen) @ herrNick

Ich bin da auch kein Experte, aber es gibt z.B. deutliche Unterschiede bzgl. der arbeitsschutzrechtlichen Standards. Bei Homeoffice muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen (und prüfen), dass diese im Homeoffice (gewöhnlich festgelegter Ort) gewährleistet werden. Der Arbeitgeber trägt hierfür z.B. ggf. auch die Kosten für entsprechendes Mobiliar. Bei mobilem Arbeiten ist alles situativer, der Arbeitnehmer hat nur einen Arbeitsauftrag und es gibt quasi keine arbeitsschutzrechtlichen Beschränkungen. Der Arbeitnehmer kann die Arbeit quasi von überall aus erledigen (Sofa, Cafe etc.).


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