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6 Wochen Entschädigung von 67% für betreuende Eltern (Corona)

markus, Mittwoch, 15.04.2020, 14:45 (vor 2081 Tagen) @ simie

Fraglich ist ja auch, ob die Höhe ausreicht, oder die Eltern dennoch auf private Betreuungsgruppen setzen müssen.
Gerade bei Geringverdienern mit unsicheren Jobs könnte es eh auch problematisch werden, wenn die Arbeitnehmer mit dem Wunsch auf unbezahlten Urlaub ankommen. Da kann der Job auch Mal schnell ganz weg sein.
Ich befürchte daher, dass dies nicht wirklich hilft.

Ganz so schwarz würde ich es nicht sehen. Bei uns gab es z.B. bisher einen weiteren Urlaubstag geschenkt, wenn ein Mitarbeiter einen Urlaubstag für die Betreuung der Kinder nutzt. Und nun läuft das über die Entschädigungszahlung des Infektionsschutzgesetzes. Warum? Weil als Alternative dem Mitarbeiter nur noch die eigene Krankmeldung bliebe und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Arbeitgeber teurer wäre, als die anderen beiden erstgenannten Alternativen.

Zudem ist die Wirtschaft derzeit eh heruntergefahren und in den meisten Fällen eher gut, wenn Arbeitnehmer nicht arbeiten können und die Kosten sich nicht zu 100% auf den Arbeitgeber durchschlagen.

In kleinen Firmen könnte das natürlich vereinzelt anders sein, z.B. wenn der Arbeitgeber Bosselmann aus Hannover heißt ;)


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