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6 Wochen Entschädigung von 67% für betreuende Eltern (Corona)

markus, Mittwoch, 15.04.2020, 13:36 (vor 2197 Tagen) @ Thomas

Gab es das hier schon? Für bis zu 6 Wochen haben betreuende Eltern nun einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind und eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit nicht besteht.

Der neue § 56 ist zum 30.03.2020 in Kraft getreten. Absatz 1a ist neu und Absatz 2 Satz 4 regelt die Höhe der Entschädigung.


buzer.de/gesetz/2148/v237994-2020-03-30.htm


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