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Modell Leihe mit Kaufverpflichtung (BVB)

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 30.01.2020, 08:41 (vor 2413 Tagen) @ CHS

Habe ich unten ja geschrieben, dass das nicht der Grund sein kann. Ob du einen Restbetrag jetzt aufgrund einer Leihe mit Kaufoption, oder aufgrund eines eingeräumten Zahlungsziels jetzt am 01.07. überweist, ist dafür ja egal.


Bilanziell ist es was anderes. Wenn du ihn jetzt kaufst, dann ist er voll in der Abschreibung drin mit der gesamten Summe. Da ist es egal, ob du jetzt was zahlst oder nicht. Als Leihspieler ist er das halt nicht. Gerade in Zeiten des FFP wird so etwas gerne genommen. Beim Kauf schlägt der Kaufpreis sofort ein, egal wann man zahlt. Bei Leihe eben nicht (siehe Mpappe mit PSG).

Eben das war ja meine Frage. Dass das halbe Jahr auch bei einem Transfer, der im europäischen Vergleich ja mittlerweile finanziell auch ziemlicher Durchschnitt ist, bei den Abschreibungen so gravierend reinhaut, dass man dafür ein anderes Vertragskonstrukt wählt, hätte ich nicht gedacht.

Der zweite Grund können auch Gehaltzahlungen sein.

Das würde ich in diesem Fall ausschließen.


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