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Afrikabeauftragter der Bundeskanzlerin springt Tönnies zur Seite (Fußball und Sport allgemein)

simie, Krefeld, Mittwoch, 07.08.2019, 12:09 (vor 2333 Tagen) @ Matse


Ich finde die angemessene Handlungsmaxime für mich tatsächlich schwierig: Kein Hinweis, das N-Wort nicht zu nutzen? "Bist du behindert?" oder "autistisches Verhalten" als Beleidigung bzw. Abwertung unwidersprochen lassen? Oder tatsächlich etwas entgegnen und als "Sprachpolizei" auftreten?

Hier wirfst du aber auch wieder alles in einem Topf.
Es ist schon noch ein Unterschied ob man etwas in dem Kontext einer direkten Beleidigung einsetzt ("behindert" etc.) oder eben als Zitat ein mittlerweile veraltetes Wort benutzt. Entweder weil das Zitierte aus der damaligen Zeit stammt, oder in dem Zitat das Wort beispielsweise so eingebunden ist, wie in dem obigen Spruch Polts.


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