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Es kann dem Arbeitgeber nicht weh tuen (Sonstiges)

markus, Dienstag, 11.12.2018, 12:41 (vor 1956 Tagen) @ Ritti

Du alleine kannst die Arbeit auch nicht niederlegen. Wenn du das dennoch tust, dann ist das Arbeitsverweigerung und ein Fehlverhalten mit der Folge, dass Dir eine Abmahnung oder eine Kündigung droht.
Einen Streik aufrufen kann nur die Gewerkschaft und das tut sie nur dann, wenn der Organisationsgrad in deinem Betrieb so hoch ist, dass ein Streik den Betriebsablauf wirkungsvoll stören kann.

Statt auf Betriebe und Arbeitnehmer zu schimpfen, bei denen das noch der Normalzustand ist, sollte man sich an die eigene Nase packen. Warum ist eure Belegschaft so schlecht organisiert? Warum überzeugst du deine Arbeitskollegen nicht, in die Gewerkschaft beizutreten? Das wäre für dich und deine Kollegen der richtige Weg, wenn ihr was erreichen wollt. Gar nichts tun führt nur dazu, dass euer Realeinkommen in den nächsten Jahren weiter sinken wird. Oder gibt euer Arbeitgeber euch freiwillig jedes Jahr eine Erhöhung, die mindestens die Inflation ausgleicht?


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