schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Deutschland im Jahr 2018 (Sonstiges)

pactum Trotmundense, Syburg, Montag, 10.12.2018, 15:20 (vor 1961 Tagen) @ Sascha

- Kommuniziert man den Scheiß vernünftig, haben sowohl Kunden als auch die Bahn selber Möglichkeiten Alternativen zu finden.


Dir ist aber schon klar, dass ein Streik dem Arbeitgeber weh tun soll? Wenn der die Möglichkeit hat einen Streik abzumildern, verpufft die Wirkung.


Und auf welche Art tut dieser Streik dem Arbeitgeber weh?

Entgangene Einnahmen. Heute wird sich kaum jemand mit einem Tagesticket vom Schalter oder Automaten in eine Bahn gesetzt haben. Zudem mal wieder haufenweise Zugsverspätungen, die noch bis spät in die Nacht hinein wirken und wo die Bahn dann Entschädigungen zahlen muss. Nicht alle dieser Entschädigungen kann die Bahn mit dem Verweis auf den Streik abschmettern und auf höhere Gewalt verweisen. Ab dem Moment wo ein Zug fahrplanmäßig gestartet ist, entsteht der Entschädigungsanspruch. Auch wenn wegen der Folgewirkungen des Streiks netzweit Chaos herrscht und die Züge daher an diversen Stellen halten oder langsamer fahren müssen.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1232951 Einträge in 13676 Threads, 13773 registrierte Benutzer Forumszeit: 23.04.2024, 13:20
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln